Öffentlicher Kommunikationsraum

13.03.2020 | Auch erschienen in epd-medien Nr. 11, 13.03.2020, S. 3–7.

ARD und ZDF müssen zu Foren im Netz werden / Von Hermann Rotermund

Unsere durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geprägte Rundfunkordnung enthält den Auftrag an die gesetzlich beauftragten und alle anderen zugelassenen Rundfunkbetreiber, dienende Funktionen für die Allgemeinheit und die Demokratie zu übernehmen. Das übergreifende Ziel dabei ist die Gewährleistung einer freien Meinungsbildung. Der Prozess der politischen und kulturellen Kommunikation ist ohne Medien nicht vorstellbar. Allerdings sind die Medien des Jahres 2020 nicht mehr dieselben wie die in den 1980er und 1990er Jahren, in denen die meisten der noch heute maßgeblichen Urteile der Bundesverfassungsrichter ergangen sind. 

In der weitgehend übereinstimmenden Interpretation von Verfassungsrechtlern hat der Rundfunk neben dem Informations- und dem Kulturauftrag vier Funktionen – die Forums-, Komplementär-, Integrations- und Vorbildfunktion. 

Das Forum im Rundfunkauftrag

Durch die Forumsfunktion wird zumindest der öffentlich-rechtliche Rundfunk verpflichtet, alle gesellschaftlichen Perspektiven in seinem Programm zu berücksichtigen. Das sollen unter anderem plural zusammengesetzte Rundfunkgremien garantieren. Idealtypisch gesehen ist die Forumsfunktion die Voraussetzung für die Chance, Vielfalt wirksam darzustellen und somit auch gesellschaftliche Integrationsleistungen zu erbringen. In einer liberalen Gesellschaft basiert Integration auf  der wechselseitigen Kenntnisnahme unterschiedlicher Perspektiven, ohne diese im Sinne einer Staatsräson zu homogenisieren.

Das antike Forum Romanum entstand in einer Epoche ohne Massenmedien und war ein Marktplatz für Austausch von Waren und Meinungen. Ergebnisse von Senatssitzungen wurden öffentlich ausgehängt und von den Marktbesuchern diskutiert. Vor diesem historischen Hintergrund mutet es seltsam an, dass Verfassungsrechtler dem weitgehend dialogfreien Rundfunk alter Schule die Funktion zugeschrieben haben, ein Forum für die öffentliche Diskussion zu bieten. Unter massenmedialen Bedingungen sind die Dialogpartner nur mehr oder weniger legitimierte und akzeptierte Stellvertreter der Allgemeinheit. 

Hörfunk und Fernsehen sind beauftragt, möglichst allen gesellschaftlichen „Gruppen“ die Gelegenheit zu geben, meinungsbildend zu wirken. Die Vorstellung einer institutionalisierten Gesellschaft mit relativ stabilen Strukturen liegt auch der Regulierung der Rundfunkaufsicht zugrunde. Einwände gegen das Institutionalisierungskonzept werden nicht nur seit Jahrzehnten von Soziologen formuliert, sondern auch sehr deutlich im ZDF-Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2014 erhoben. Es heißt dort:

Gesellschaftliche Wirklichkeit ist in ungeordneter Weise fragmentiert, manifestiert sich in ungleichzeitigen Erscheinungsformen und findet nur teilweise in verfestigten Strukturen Niederschlag, die Anknüpfung für die Mitwirkung in einer Rundfunkanstalt sein können. Insbesondere sind die Interessen der Allgemeinheit nicht mit der Summe der verbandlich organisierten Interessen identisch. Es gibt vielmehr Interessen, die verbandlich gar nicht oder nur schwer organisierbar sind. Verbänderepräsentation ist aus diesem Grund immer nur ein unvollkommenes Mittel zur Sicherung allgemeiner Interessen. Durch Vertreter verschiedener Gruppen sind die vielfältigen Schichtungen und Überlagerungen in einer modernen Gesellschaft somit nicht wirklichkeitsgerecht abbildbar.

Die Abbildung fluktuierender, nicht-institutionalisierbarer gesellschaftlicher Interessen und Perspektiven in den Aufsichtsgremien ist also so gut wie unmöglich. Die existierenden Gremien müssen trotzdem als Repräsentanten der Allgemeinheit handeln. 

Die Darstellung der Vielfalt politischer und kultureller Positionen ist auch in den redaktionell organisierten Programmen immer wieder problematisch und umstritten. Zum Beispiel gerät in der Frage der Einladung von AfD-Politikern in Fernseh-Talkshows der Vielfaltsauftrag mit redaktionellen Wertvorstellungen in Konflikt. Auch die Interessen und Orientierungen von Minderheiten auf vielen kulturellen Feldern werden in den linearen Programmen – vor allem im Fernsehen – oft nicht zufriedenstellend berücksichtigt. Hier steht die Orientierung an der Einschaltquote der Erfüllung des verfassungsrechtlichen Auftrags im Wege. Dabei können für Kultursendungen mehrere Funktionsaufträge geltend gemacht werden: die Forumsfunktion, die Komplementärfunktion (also Programm, das ausschließlich werbefinanzierte Unternehmen nicht bereitstellen) und der Kulturauftrag an die gemeinschaftsfinanzierten Sender. 

Historischer „Integrationsrundfunk“ 

Defizite bei der Erfüllung des Funktionsauftrags sind ein Dauerthema der journalistischen Medienkritik, mit der allerdings bei den an Marktanteilen, Audience Flow und „Umschaltzeitpunkten“ orientierten Programmverantwortlichen keine nennenswerten Wirkungen erzeugt wird.

Der Entwurf des Medienstaatsvertrags, der im Laufe des Jahres 2020 Gesetzeskraft erlangen soll, konkretisiert den Funktionsauftrag gegenüber den früheren Fassungen nicht. Die Rundfunkvollprogramme sollen nach wie vor „zur Darstellung der Vielfalt im deutschsprachigen und europäischen Raum mit einem angemessenen Anteil an Information, Kultur und Bildung beitragen“, heißt es in § 51. Auch der private Rundfunk soll „im Wesentlichen“ die Vielfalt der Meinungen zum Ausdruck bringen, so § 59. 

Schon um das Jahr 2000 herum kommentierten Medienrechtler, dass die Orientierung an der „ausgewogenen Vielfalt“ ein Charakteristikum des inzwischen historischen „Integrationsrundfunks“ sei. Dieser hatte aufgrund der Frequenzknappheit und zunächst fehlender Alternativangebote zum öffentlich-rechtlichen System eine Art binnenpluralistischen Wettbewerb der Positionen zu organisieren. Die seit den 1980er Jahren stattfindende Diversifikation durch Privatfernsehen und öffentlich-rechtliche Spartenprogramme ließ bereits am Dogma der binnenpluralistischen Institution als Garanten der Vielfalt zweifeln. 

Die inzwischen durch Onlinemedien und Social-Media-Plattformen für ihre Nutzer erreichbare Vielfalt an Perspektiven stellt nun die frühere, an Knappheit orientierte Begründung völlig infrage. Auf dem für die Regulierung relevanten Feld der Information sind neben Rundfunkinhalten auch alle Presseangebote online zugänglich. Das ist trotz der abnehmenden Zahl der „publizistischen Einheiten“ für jeden Mediennutzer ein Vielfaltsgewinn, verglichen mit der Situation am nächsten Zeitungskiosk in früheren Jahrzehnten. Hinzu kommt eine wachsende Zahl von Online-only-Angeboten, eine unübersehbare Menge von Beiträgen, Ausschnitten und Zitaten, die von Medienunternehmen verbreitet und von Nutzern auf Social-Media-Plattformen repliziert werden. Dazu gesellen sich die von aktiven Nutzern selbst veröffentlichten Positionen. 

Orientierung ermöglichen

Im Medienstaatsvertrag tauchen daher Verpflichtungen zur Diskriminierungsfreiheit und Transparenz auf. Sie beziehen sich vor allem auf die Operation von Intermediären – von Suchmaschinen bis zu Social-Media-Plattformen. Dabei verschiebt sich das Regulierungsziel von der Vielfaltsgarantie zur Ermöglichung von Orientierung.

Onlinemedien sind in der Sicht der Rundfunkregulierer im wesentlichen zusätzliche Verbreitungskanäle für audiovisuelle Inhalte, also ein Annex zum Eigentlichen, zum linearen Programm. Dieses Konzept wird den sogenannten Telemedien vor allem auch aus der Perspektive ihrer Nutzer nicht gerecht. Die Alterskohorten, die noch eindeutig und überwiegend am linearen Programm orientiert sind, haben einen instabilen unteren Rand. 

SWR-Intendant Kai Gniffke sagte im Februar, dass er die Erreichbarkeit von 14- bis 40-Jährigen durch das lineare Fernsehen nicht einmal mehr anstrebt. Wird dennoch der Anspruch aufrechterhalten, dass die eigenen Angebote die gesamte Bevölkerung erreichen, müssen konsequent neue Online-Angebote entwickelt werden. Es genügt nicht, Sendungen in Mediatheken zur zeitsouveränen Nutzung anzubieten. Die Nutzer öffentlich-rechtlicher Mediatheken sind nicht einfach Fernsehzuschauer, die eine Sendung „verpasst“ haben, und können auch immer weniger als solche adressiert werden.

Die Forumsfunktion als Dreh- und Angelpunkt des Rundfunkauftrags muss in dieser gewandelten Situation neu bewertet und von ihrer Beschränkung auf Stellvertreter-Kommunikation befreit werden. Die in der Bevölkerung vertretenen unterschiedlichen Perspektiven werden in den Massenmedien durch Journalisten vertreten und durch Menschen, die in redaktionell orchestrierten Kanälen zu Wort kommen. Journalistische Gatekeeper machen nur Ausschnitte der tatsächlichen Meinungsbildung sichtbar. 

Fließende Nutzer-Kommunikation

Der massenmediale Journalismus interessiert sich wie der Staatsapparat im wesentlichen für Rädelsführer, über die sich Geschichten erzählen lassen. Das CDU-kritische Video des Youtubers Rezo vor der Europa-Wahl 2019 ist in mehrfacher Hinsicht ein Beispiel für die Differenz zwischen den medialen Kommunikationsformen. Für die Politik und einen Teil der Massenmedien war das Video ein Skandal, eine Grenzüberschreitung nicht nur wegen der sprachlichen Schärfe der materialreichen Intervention. Der Inhalt – die Klimapolitik – wurde dabei weniger kommentiert als die schiere Zahl der Sichtungen des Videos. Dabei sind nicht die 15 Millionen Nutzer, die es innerhalb einer Woche angesehen haben, wirklich bemerkenswert, sondern die 230.000 Kommentare und die 1,2 Millionen Likes, die sich in dieser Zeit zu dem Video einfanden. Hier wirkt, für alle sichtbar, eine Kraft zur Gemeinschaftsbildung. 

Eine solche wurde früher dem Fernsehen zugeschrieben, ohne dass es dafür klare Belege gab. Die monadische Krimi-Rezeption in Millionen von Wohnzimmern oder das gleichzeitige Betätigen der WC-Spülung als Abstimmungssignal für Kandidaten einer Fernseh-Show haben nicht die gleiche kommunikative Qualität wie die selbstbewussten Kommentare und Rückfragen von Teilnehmern an Social-Media-Kommunikationen. Die Beiträge bei Youtube, Instagram, TikTok und so weiter sind in eine ständig fließende Nutzer-Kommunikation eingebettet, können letztlich gar nicht ohne sie gedacht werden – und wären ohne sie auch nicht so wirkungsmächtig. 

Diese Plattformen und Kanäle unterscheiden sich grundlegend von massenmedialen Verbreitungskanälen. Die eigentliche Qualität des Wandels besteht nicht darin, dass an die Stelle des linearen Programmflusses jetzt der zeitsouveräne Zugriff getreten ist. Allerdings haben öffentlich-rechtliche Fernsehunternehmen und ihre Regulierer bislang nur diesen kleinen Schritt ins digitale Neuland gewagt. Mit der Akzeptanz der kommunikativen Standards, die das Internet auf seinen Plattformen gesetzt hat, tun sich die Rundfunkmedien jedoch schwer. 

Private und mediale Kommunikation

Die populären neuen Anbieter lassen sich in zwei Gruppen unterscheiden. Es gibt die auf Mitgliedschaft basierenden Streaming-Plattformen, die im wesentlichen Unterhaltungsinhalte verbreiten. Das Live-Streaming von Sportereignissen bei Amazon Prime Video und DAZN sowie das Angebot aktueller Nachrichten bei Spotify zeigen allerdings, dass die Domänen des Rundfunks nicht intakt bleiben werden.

Eine zweite Gruppe bilden Kommunikations-Plattformen, bei denen journalistisch-redaktionelle Anteile als Beipack mitlaufen und bei denen nicht, wie es die an Massenmedien orientierte Medienforschung manchmal tut, die private von der „medialen“ Kommunikation klar getrennt werden kann. Die Nachricht, dass ein Haus in der Nachbarschaft brennt, Bilder von einem Polizeieinsatz oder Berichte über politische und kulturelle Veranstaltungen verbreiten sich durch private Mitteilungen auch ohne Umweg über journalistische Instanzen. Hinzu kommen PR-Seiten vieler Organisationen und die Ich-Kanäle von Personen aus Politik, Wirtschaft, Kultur und Wissenschaft. Sie sind als Quellen erster Hand direkt zugänglich und machen es journalistischen Instanzen schwer, durch ihre Berichtsprosa  und nachträgliches „Einordnen“ noch einen Mehrwert hinzuzufügen.

Beide Arten von Plattformen verarbeiten Nutzer- und Nutzungsdaten. Bei den Streaming-Plattformen dienen diese im wesentlichen der Personalisierung inhaltlicher Angebote. Bei den Kommunikations-Plattformen haben die Nutzer die Möglichkeit, nach unterschiedlichen Regeln aktiv Beiträge zu verfassen und untereinander in Dialog zu treten. Der Anteil der öffentlich sichtbaren Kommunikationen unterscheidet sich je nach Plattform. Bei Facebook ist er ist er zunehmend geringer als die privaten Anteile, was auch einer 2019 erklärten Strategie des Unternehmens entspricht. Bei Youtube sind die allermeisten Beiträge und Kommentare öffentlich. 

In der Diskussion über die Regulierung von Intermediären wird immer wieder der Einfluss thematisiert, den Plattformbetreiber auf die Sichtbarkeit von Beiträgen durch algorithmische Steuermechanismen ausüben. Welche Kanäle die Nutzer abonnieren, welchen Beiträgen sie ihre Aufmerksamkeit schenken, das hängt in bedeutendem Maße zunächst auch von der kommunikativen Kraft, Originalität, Frequenz und anderen Faktoren der Beiträge selbst ab. Aufmerksamkeit ist an das Vertrauen gekoppelt, das Nutzer den aktiven Kommunikatoren gewähren. 

Orientierung ermöglichen

Vertrauen ist ein volatiles Gut und wird beispielsweise öffentlich-rechtlichen Anbietern auf diesen Plattformen nicht automatisch geschenkt, nur weil ihre Fernsehnachrichten in der allgemeinen Bevölkerung ein recht hohes Ansehen genießen. Der neue Medienstaatsvertrag adressiert die Eigenarten des Internet durchaus, wenn er in § 30 den Auftrag für die öffentlich-rechtlichen Telemedienangebote präzisiert: 

Durch die zeitgemäße Gestaltung der Telemedienangebote soll allen Bevölkerungsgruppen die Teilhabe an der Informationsgesellschaft ermöglicht, Orientierungshilfe geboten, Möglichkeiten der interaktiven Kommunikation angeboten sowie die technische und inhaltliche Medienkompetenz aller Generationen und von Minderheiten gefördert werden.

Die Erfüllung des Auftrags, allen Bevölkerungsgruppen Teilhabe und Orientierung in den Onlinemedien zu ermöglichen, wird explizit an die zeitgemäße Gestaltung der gemeinschaftlich finanzierten Medien gekoppelt. Kriterien dafür, was als zeitgemäß gelten kann, werden allerdings nicht mitgeliefert.

Zumindest unter Medienwissenschaftlern lässt sich mit Sicherheit schnell Einigkeit darüber erzielen, dass die Zergliederung der Online-Welt in konkurrierende Plattformen, die Offenheit dieser Plattformen für aktive Dialoge ihrer Nutzer sowie die algorithmische Verwertung von Nutzerbewegungen und -reaktionen zu den Grundtatsachen gehören, auf die eine Gestaltung eigener Angebote reagieren muss. 

Europäische Plattform

Ulrich Wilhelm, Intendant des BR, brachte 2018 die Idee einer europäischen Medienplattform in die Diskussion und beklagte in späteren Stellungnahmen das Fehlen einer europäischen digitalen Infrastruktur, die eine solche Plattform – oder mehrere von ihnen – überhaupt ermöglicht. Seine Anregungen zu einer Europäisierung digitaler Medien sind allerdings im Hinblick auf die zu beteiligenden Akteure und die anzustrebenden Gestaltungsformen nicht genügend spezifiziert, um die Chancen eines solchen Projekts bewerten zu können.

Eine europäische Alternative zu Youtube, Facebook und Google, auch eine Bündelung von Kulturangeboten und Qualitätsjournalismus ist eine schöne Utopie. Die europäische Idee könnte von der Realisierung eines übernationalen Forums der Meinungsbildung und kulturellen Orientierung sicher profitieren. Fraglich sind jedoch die Chancen für den Aufbau der benötigten digitalen Infrastruktur, auf die sich genuin europäische Geschäftsmodelle und eine vernetzte europäische kulturelle Kommunikation dann stützen könnte. 

Apple, Google, Youtube und Facebook sind letztlich Produkte des Silicon Valley, wo seit mehr als 70 Jahren wissenschaftliche, technische und ökonomische Innovationskraft gebündelt wird. Im Grunde ließe sich Wilhelms Projekt einer digitalen Infrastruktur mit europäischen Wertvorstellungen nur durch eine Zeitreise zu einem guten Ende führen. 

Auch im Hinblick auf den potentiellen inhaltlichen Nutzen einer eigenständigen europäischen Infrastruktur ist Skepsis angesagt. Wer sich durch die Nachrichtenkanäle der europäischen Länder zappen möchte, kann das schon heute, beispielsweise mithilfe der bei de.streema.com/tv verfügbaren Liste. Aber was wäre durch ein Portal mit 400 Nachrichtensendern gewonnen, selbst wenn deren Inhalte durch Untertitel allen Europäern auch sprachlich zugänglich gemacht würden? Der erleichterte Zugang zum slowakischen Fernsehen würde dessen Nutzung in anderen Ländern wohl kaum explodieren lassen. Der Nachweis eines breiten Interesses der europäischen Bürger füreinander, über ihre Landesgrenzen hinaus, fehlt bislang.

Dialogfreie Angebote

Unwahrscheinlich ist auch, dass durch passives Channel-Hopping schon so etwas wie eine „europäische Öffentlichkeit“ entsteht. Die politische und kulturelle Kommunikation in Europa gewinnt nicht schon dadurch Gemeinschaftscharakter, dass die Nachnutzung von Fernsehsendungen auf einer gemeinsamen technischen Infrastruktur stattfindet. Öffentlichkeit unter digitalen Bedingungen ist ohne den freien aktiven Dialog, an dem sich alle Interessierten beteiligen können, nicht denkbar und nicht herstellbar.

Die Möglichkeiten der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung und der grenzüberschreitenden Kommunikation in Europa sind im Hinblick auf die bereits bestehenden Plattformen und die Vernetzung von Institutionen und Initiativen aller Art noch längst nicht ausgeschöpft. Dabei muss und darf es allerdings nicht so vornehm und dialogfrei zugehen wie bei der vielfach gelobten Mediathek-Rubrik ZDFKultur, deren Interaktivität sich auf klickbare Ausstellungs-Präsentationen beschränkt. Genauer: deren Interaktivität sich innerhalb des ZDF-Angebots dialogfrei darstellt. Zusätzlich gibt es jedoch das mit dieser Rubrik verbundene Facebook-Angebot von ZDFkultur, das nach den Hausregeln des amerikanischen Datenkraken funktioniert, also mit Likes, Kommentaren und Möglichkeiten zur Weiterleitung aufwartet. 

Nicht fehlendes technisches Know-how, sondern fehlender Mut und fehlende Konsequenz auch in finanziell-organisatorischer Hinsicht hindern das ZDF – und ebenso die ARD – daran, diese Dialogmöglichkeiten innerhalb der eigenen Online-Systeme bereitzustellen. Der Aufbau und Ausbau eigener dialogfähiger Online-Systeme wäre auch die absolut notwendige Voraussetzung für eine europäische Vernetzung.  

Die öffentlich-rechtlichen Mediatheken halten in mehrfacher Hinsicht mit den Entwicklungen der Onlinemedien nicht Schritt. Sie bieten immer noch fast ausschließlich Zugriffe auf Fernsehsendungen an, deren Zielgruppen ältere Menschen mit relativ geringer Online-Affinität sind. Chancen zur erfolgreichen Orientierung in der Angebotsmasse haben nur fernseherprobte Nutzer, die etwas mit den Programmrubriken und Sendungstiteln anfangen können. Interaktivität wird nicht geboten, die Betreiber der Mediatheken scheinen an einem Dialog mit den Nutzern nicht interessiert zu sein. 

Planlos in der digitalen Medienwelt

Auf welche Weise Nutzer- und Nutzungsdaten verarbeitet werden und ob überhaupt Konzepte zum Datenmanagement existieren, wird nicht transparent gemacht. Das Datenmanagement ist jedoch der Bereich, bei dem Facebook, Google usw. die größten Aufwände betreiben. Es übernimmt in der digitalen Welt die Aufgaben, die in der analogen Rundfunkwelt Medienforschung und Programmplanung erfüllen. Unter anderem geht es dabei um nichts Geringeres als um die Vorhersage von Erfolg.

Der Beitrag der öffentlich-rechtlichen Mediatheken und anderer Online-Auftritte zur Ausfüllung der im Medienstaatsvertrag präzisierten Forumsfunktion ist bislang ohne Plan. 

Die ARD verabschiedete im Sommer 2007 ein Strategiepapier, das nach kurzer Zeit im Getöse der Debatten über die Dreistufentests unterging und dann auf geheimnisvolle Weise auch aus dem Netz verschwand. Es wird dort an einer Stelle verdeutlicht, was sich die Intendanten damals als Erfüllung ihres Funktionsauftrags im Internet vorstellten:

Die Nutzer erwarten im Internet neue Formen der Partizipation. Dazu gehören derzeit Formate und Applikationen wie Communities, Weblogs, Plattformen für den Austausch von Inhalten oder social networking, die vernetzte Kommunikation unter Gleichen ermöglichen. Die ARD kann einen öffentlichen Kommunikationsraum bieten, der frei von kommerziellen Interessen ist. Im Internet will die ARD einen neuen Dialog mit ihrem Publikum eröffnen, ihm auf Augenhöhe begegnen. Die Onlineangebote der ARD sind offene Angebote, die innerhalb des rechtlich Möglichen auch Plattform für die Inhalte der Rundfunkteilnehmer sind. Die ARD wird diese Kommunikationswege stärker nutzen, um angesichts der Fragmentierung des Publikums ihren Beitrag zur kulturellen Vielfalt, zur Wissensgesellschaft und zur sozialen Integration zu leisten.

[Aus: Die ARD in der digitalen Medienwelt. ARD-Digitalstrategie. Stand 18.06.2007, Seite 16.]

Der Tanker ARD hat sich dreizehn Jahre später immer noch nicht in die hier angegebene Richtung in Bewegung gesetzt. Nur kleine Beiboote wie die „Mädelsabende“ von Funk und das Facebook-Profil von WDRforyou führen echte Dialoge mit dem Publikum. Ansätze für die Schaffung eines öffentlichen Kommunikationsraums, der die vernetzte Kommunikation unter Gleichen ermöglicht, sind nicht zu sehen. 

Auch die aus Verbänden zusammengewürfelten Aufsichtsgremien haben sich der Aufgabe, die Vielfaltsziele in einer den digitalen Medien angemessenen Weise umzusetzen, bisher nicht erfolgreich gewidmet. Ohne massive Umschichtungen zu Lasten linearer Programme ist der Umbau der Systeme und die Ausbildung/Weiterbildung der Journalisten für ihre zusätzlichen Aufgaben als Dialogpartner im Übrigen nicht zu leisten.