23.12.2022 | Das Projekt zur Gründung eines Medieninnovationsfonds, der aus Anteilen des Rundfunkbeitrags gespeist werden könnte, kann und darf nicht als die Idee einer Branchenlobby abgetan werden. Um dieser Gefahr zu entgehen, bedarf es des gründlichen Nachdenkens über eine geeignete Strategie. Dabei könnte ein Rück- oder Seitenblick auf Initiativen nützlich sein, die Reformprozesse im Bereich der öffentlich-rechtlichen Medien in Gang setzen wollten.

Weiterlesen Scheitern ist (leider) immer eine Option

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06.12.2022 | Telemedienkonzept für ardkultur.de

Der Begründung des Angebots in der Präambel – vor allem dem Hinweis auf die Gefahr, dass die Telemedienangebote „den Anschluss verlieren und in der Folge den Bedürfnissen der Gesellschaft nicht mehr gerecht werden (…) können“ – stimme ich zu. Allerdings mache ich für diese Gefahr nicht nur den engen gesetzlichen Rahmen, sondern auch die Strategien der öffentlich-rechtlichen Anstalten verantwortlich, die in ihren Plänen zeitlich und substanziell hinter den erkennbaren Entwicklungen auf den Medienmärkten und im Bereich der Mediennutzung zurückbleiben.

Weiterlesen Stellungnahme zum Telemedienkonzept ARD Kultur

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06.01.2022 | Stellungnahme zum redaktionellen Entwurf

Die Bemühung des redaktionellen Entwurfs um die zeitgemäße und vor allem den dynamischen Medienwandel berücksichtigende Anpassung des Medienstaatsvertrags begrüße ich grundsätzlich. Die vorgeschlagenen Änderungen sind in meinen Augen allerdings vielfach nicht konsequent und konkret genug, um tatsächlich auch in den Rundfunkanstalten die notwendige Transformationsdynamik zu erzeugen.

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17.08.2021 | Zwei kurze Stellungnahmen zu den veränderten Telemedienkonzepten von 3sat und Phoenix, die vom Fernsehrat des ZDF geprüft werden.

3sat

Stellungnahme zum Telemedienangebot von 3sat

  1. Im Konzept wird auf S. 26 das Angebot von »Online first«- bzw. die Entwicklung von »Online only«-Inhalten nach wie vor an die traditionelle lineare Programmplanung geknüpft. Die Chancen von Kontakten zu Nutzerinnen und Nutzern, die nicht  als Fernsehzuschauer 3sat kennengelernt haben, werden dadurch minimiert. Die Entwicklung spezifischer, die Online-Nutzungsformen respektierender und fördernder Formate wird unverständlicherweise auf eine nicht datierte Zukunft verschoben.
  2. »Partizipation und Teilhabe sollen zukünftig Teil des Angebots werden«, heißt es ebenfalls auf S. 26. Partizipation setzt die Einrichtung von Kommunikationsumgebungen voraus, von denen kein Wort im Konzept zu lesen ist. Der Betrieb von Mediatheken ausschließlich als unidirektionale Verbreitungskanäle ist nicht medienadäquat. Die Auslagerung von Kommunikation mit Nutzern und unter Nutzern auf Drittplattformen – was zur Zeit Usus bei ARD und ZDF ist – steht in einem eklatanten Widerspruch zur immer wieder betonten Absicht, die eigenen Inhalte primär und mediengerecht auf eigenen Plattformen anzubieten. 
  3. CC-Lizenzen werden nur sehr vage erwähnt. Alle eigenproduzierten Inhalte sollten konsequent unter einer Creative-Commons-Lizenz verbreitet werden. Die damit unter Umständen verbundenen Kostensteigerungen durch die Abgeltung von Urheberrechten müssen durch Verschiebungen und Streichungen im Programm-Portfolio aufgefangen werden. Die immer wieder als Schreckgespenst an die Wand gemalten »Einschnitte im Programm« schrecken die Beitragszahler in keiner Weise, da sie ohnehin mit einer für sie nicht überschaubaren Fülle von öffentlich-rechtlichen Programmangeboten überhäuft werden.
  4. Das Verweildauerkonzept ist nutzerfeindlich und schädigt auch die eigene Marktposition. Die Bedingungen von Abspiellizenzen für ausländische Produktionen müssen berücksichtigt werden. Alle anderen Angebotskomponenten sollten mit einer minimalen Verweildauer von 10 Jahren ins Netz gestellt werden und die durch den Medienstaatsvertrag ermöglichte Definition einer »Archiv«-Kategorie mit unbegrenzter Verweildauer soweit wie irgend möglich genutzt werden. Die programmlichen Elemente von 3sat sind mit wenigen Ausnahmen auch nach vielen Jahren noch interessant und wertvoll für potentielle Nutzer. Kommerzielle Streamingplattformen kennen bzw. deklarieren keine Verweildauern, und 3sat gerät gegenüber diesen Plattformen durch die 2-Jahres-Grenze für die meisten Inhalte eindeutig in einen Nachteil.

Phoenix

Stellungnahme zum Telemedienangebot von Phoenix

  1. Im Konzept finden sich keine Angaben darüber, mit welchen Mitteln die Phoenix-Angebote auch auf den eigenen Plattformen der öffentlich-rechtlichen Partner dialogisch werden sollen und können. Es liegt auf der Hand, dass Phoenix eine wichtige Rolle bei der Förderung politischer Diskussionen mit und unter Nutzern seiner Angebote spielen kann. Diese ausschließlich auf Drittplattformen stattfinden zu lassen, steht in einem eklatanten Widerspruch zur immer wieder von ARD und ZDF betonten Absicht, die eigenen Inhalte primär und mediengerecht auf eigenen Plattformen anzubieten 
  2. CC-Lizenzen werden im Konzept auf S. 31 nur vage berührt. Alle eigenproduzierten Inhalte sollten konsequent unter einer Creative-Commons-Lizenz verbreitet werden. Vor allem Bildungseinrichtungen und deren Mitglieder sollten die Chance haben, alle dafür geeigneten Inhalte von Phoenix in eigene Produktionen und Angebote einzubinden – von Referaten in der Schule bis zu Blogs zu politischen Fragen.
  3. Das Verweildauerkonzept ist nutzerfeindlich und schädigt auch die eigene Marktposition. Die Bedingungen von Abspiellizenzen für manche Produktionen müssen berücksichtigt werden. Alle anderen Angebotskomponenten sollten in die durch den Medienstaatsvertrag definierte  »Archiv«-Kategorie mit unbegrenzter Verweildauer eingeordnet werden. Die Print- und Online-Angebote von Verlagen – z. B. SPIEGEL, Welt, FAZ, Süddeutsche, taz usw. – sind sämtlich unbegrenzt und zum Teil auch ohne weitere Kosten als Archivinhalte verfügbar. Phoenix gerät diesen publizistischen Wettbewerbern gegenüber durch eine willkürliche Begrenzung der Verweildauer für die meisten Inhalte eindeutig ins Hintertreffen. 

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08.05.2021 | Der Zustand der ARD-Mediathek (und auch der ARD-Audiothek) ist bejammernswert und folgt dem falschen Paradigma. Artikel in epd-medien 17/21

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04.11.2020 | Stellungnahme bei der Anhörung des Ausschusses für Europa- und Bundesangelegenheiten, Medien des Berliner Abgeordnetenhauses am 4. November 2020.
Das Thema des Tagesordnungspunktes lautet: ›Neue Programme, steigende Hörerzahlen – Die Entwicklung des Digitalradios DAB+‹.

PDF (6 Seiten)

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In leicht redigierter Fassung und unter dem Titel Das muss konkret werden erschienen in der F.A.Z. vom 30.06.2020

06.07.2020 | Die deutsche Medienpolitik bezieht ihren Auftrag letztlich aus der im Grundgesetz gewährten Garantie der Medienfreiheiten für Presse, Rundfunk und Film. Diese drei Massenmedien sind inzwischen in ihren Lebensherbst eingetreten. Ihr Ende ist noch nicht abzusehen, aber zumindest in den klassischen Formen der gedruckten Presse und des linearen Rundfunks wahrscheinlich. Die neben ihnen entstandenen Medien- und Kommunikationsplattformen gewinnen wachsende Bedeutung, funktionieren aber nicht wie Massenmedien und können deshalb auch nicht mit den auf sie zugeschnittenen Instrumenten reguliert werden. Diese Erkenntnis im Beitrag von Carsten Brosda und Wolfgang Schulz (F.A.Z. vom 10.06.2020) weckt zunächst die Hoffnung auf Anstöße zu einer medienpolitischen Wende, die dem aktuellen und künftigen Mediengefüge gerecht wird. Ihr Text ertränkt diese Hoffnung jedoch in einem Ungefähr von nur wenigen konkreten Ideen.

Weiterlesen Auf der Suche nach dem Allgemeinen

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12.04.2020 | Rezension

Zu: Davis, Christopher Michael. 2019. Die „dienende“ Rundfunkfreiheit im Zeitalter der sozialen Vernetzung. Zum Erfordernis einer Neuordnung der Rundfunkverfassung am Beispiel der Sozialen Medien. Tübingen: Mohr Siebeck.

Weiterlesen „Dienende“ Freiheit

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13.03.2020 | Auch erschienen in epd-medien Nr. 11, 13.03.2020, S. 3–7.

ARD und ZDF müssen zu Foren im Netz werden / Von Hermann Rotermund

Unsere durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geprägte Rundfunkordnung enthält den Auftrag an die gesetzlich beauftragten und alle anderen zugelassenen Rundfunkbetreiber, dienende Funktionen für die Allgemeinheit und die Demokratie zu übernehmen. Das übergreifende Ziel dabei ist die Gewährleistung einer freien Meinungsbildung. Der Prozess der politischen und kulturellen Kommunikation ist ohne Medien nicht vorstellbar. Allerdings sind die Medien des Jahres 2020 nicht mehr dieselben wie die in den 1980er und 1990er Jahren, in denen die meisten der noch heute maßgeblichen Urteile der Bundesverfassungsrichter ergangen sind. 

In der weitgehend übereinstimmenden Interpretation von Verfassungsrechtlern hat der Rundfunk neben dem Informations- und dem Kulturauftrag vier Funktionen – die Forums-, Komplementär-, Integrations- und Vorbildfunktion. 

Weiterlesen Öffentlicher Kommunikationsraum

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[auch auf carta.info]

Das Gutachten der Datenethik-Kommission und einer seiner Autoren, Rolf Schwartmann, wollen Suchmaschinen und Kommunikationsplattformen unter das Rundfunkrecht stellen und zur Einführung einer zweiten, staatlich kontrollierten Auflistung von Inhalten verpflichten. Der geforderte Pflichtalgorithmus ist ein Angriff auf die Staatsfreiheit der Medien und die Informationsfreiheit der Bürger.

21.11.2019 | Die Datenethik-Kommission der Bundesregierung hat in einem ausführlichen Gutachten 75 Empfehlungen formuliert und begründet. Darunter befinden sich drei Empfehlungen zur Regulierung von algorithmischen Systemen bei Medienintermediären. Ein Medienintermediär ist – so sagt der Entwurf des künftigen Medienstaatsvertrags (bislang Rundfunkstaatsvertrag) der Bundesländer – „jedes Telemedium, das auch journalistisch-redaktionelle Angebote Dritter aggregiert, selektiert und allgemein zugänglich präsentiert, ohne diese zu einem Gesamtangebot zusammenzufassen“. Telemedien sind nach der Nomenklatur der Gesetzgeber inhaltebasierte Internet-Angebote, mit einer Sonderklasse, den „rundfunkähnlichen“ Telemedien (Audio und Video on demand). Medienintermediäre sind demnach zum Beispiel Facebook, Instagram, Twitter und TikTok, aber auch Google und der „Video-Sharing-Dienst“ Youtube. Die Tatsache, dass nur ein kleiner Teil (bei Facebook 2 bis 3 Prozent) der den Nutzern zugänglichen und von ihnen gewählten Inhalte journalistisch-redaktioneller Herkunft ist, spielt für die Regulierer dabei offenbar keine Rolle. Studien zeigen, dass sich ein zunehmender Teil der Bevölkerung über das Tagesgeschehen in sogenannten sozialen Medien informiert – ohne dabei allerdings zu differenzieren, ob die Information unmittelbar durch journalistisch-redaktionelle Anbieter auf diesen Plattformen erfolgt oder ein Nebenbei-Inhalt von privaten Kommunikationen ist.

Weiterlesen Vielfalt durch Gleichschaltung?

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