06.10.2024 | Adressiert an die Rundfunkkommision der Länder
Die im Entwurf sichtbaren Tendenzen zur Reform des öffentlich-rechtlichen Mediensystems begrüße ich grundsätzlich. Viele der neuen Punkte entsprechen Forderungen und Ideen, die ich selbst seit Jahren vertrete. Das betrifft Interaktionsmöglichkeiten in non-linearen Angeboten, kontinuierliche Dialoge mit der gesamten Öffentlichkeit, den Abbau linearer Verbreitungskanäle und generell von Doppelstrukturen, auch die Deckelung der Sportkosten, sowie den Aufbau einer gemeinsamen technischen Plattform für alle non-linearen Angebote. Auch die kontinuierliche Legitimation der Arbeit im Sinne der Erfüllung der gesetzlichen Aufträge und die Einrichtung einer externen Begutachtungsinstanz (»Leistungsanalyse«, »Medienrat«) entsprechen Vorschlägen, die ich schon mehrfach öffentlich geäußert habe.
Allerdings gibt es im Entwurf eine Reihe von Halbheiten und Entscheidungen, die für mich den positiven Eindruck trüben. Im meiner Stellungnahme [PDF] konzentriere ich mich auf vier Punkte:
1. die nun vorgeschriebene qualitative und quantitative Leistungsanalyse, die ein schwacher Abglanz des Public-Value-Konzepts ist;
2. die Einrichtung eines Medienrats bzw. das Konzept, wie er zusammengesetzt werden soll;
3. das Verfahren der Reduktion linearer Kanäle – die Medienpolitik traut sich nicht, klare Entscheidungen selbst zu treffen;
4. das Verbot der »Presseähnlichkeit« – ein Fliegender Holländer der deutschen Medienpolitik.