12.11.2021 | Diskussionsveranstaltung im Babylon Berlin-Mitte

Zu viel Larifari, zu wenig Qualität?
Lineares Angebot reduzieren und mehr Sachlichkeit einfordern.
Ist das schon eine Reform?

©  DAfF, Katrin Hauter

Videoaufzeichnung (85 Minuten)

Teilgenommen haben, moderiert von Lutz Hachmeister: Rudi Hoogvliet, Bevollmächtigter des Landes Baden-Württemberg beim Bund; Heike Hupertz, freie Kultur- und Medienjournalistin; Elizabeth Prommer, Direktorin des Instituts für Medienforschung, Rostock; Dirk Schrödter, Staatssekretär, Chef der Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein und ich.

Die Diskussion schnitt eine Menge Themen an und hinterließ demgemäß auch viele offene Enden. Unbeantwortete Fragen sind nach wie vor: Wie lässt sich Qualität von Bewegtbildangeboten messen und verbessern? Können regelmäßige externe Gutachten dafür Orientierungsmarken setzen? Ist die von vielen Politikern und Sender-Verantwortlichen angestrebte »Flexibilisierung« des Auftrags ein geeignetes Mittel, um die Transformation in Richtung Onlinemedium zu befördern? Wie können die Aufsichtsgremien »empowered« werden – von der Akklamation zur Kontrolle? Warum sind die Mediatheken nach wie vor primär Ausspielkanäle für Fernsehsendungen und werden nicht zu Foren (Typ Youtube) umgewandelt? Usw.

Berichte

17.08.2021 | Zwei kurze Stellungnahmen zu den veränderten Telemedienkonzepten von 3sat und Phoenix, die vom Fernsehrat des ZDF geprüft werden.

3sat

Stellungnahme zum Telemedienangebot von 3sat

  1. Im Konzept wird auf S. 26 das Angebot von »Online first«- bzw. die Entwicklung von »Online only«-Inhalten nach wie vor an die traditionelle lineare Programmplanung geknüpft. Die Chancen von Kontakten zu Nutzerinnen und Nutzern, die nicht  als Fernsehzuschauer 3sat kennengelernt haben, werden dadurch minimiert. Die Entwicklung spezifischer, die Online-Nutzungsformen respektierender und fördernder Formate wird unverständlicherweise auf eine nicht datierte Zukunft verschoben.
  2. »Partizipation und Teilhabe sollen zukünftig Teil des Angebots werden«, heißt es ebenfalls auf S. 26. Partizipation setzt die Einrichtung von Kommunikationsumgebungen voraus, von denen kein Wort im Konzept zu lesen ist. Der Betrieb von Mediatheken ausschließlich als unidirektionale Verbreitungskanäle ist nicht medienadäquat. Die Auslagerung von Kommunikation mit Nutzern und unter Nutzern auf Drittplattformen – was zur Zeit Usus bei ARD und ZDF ist – steht in einem eklatanten Widerspruch zur immer wieder betonten Absicht, die eigenen Inhalte primär und mediengerecht auf eigenen Plattformen anzubieten. 
  3. CC-Lizenzen werden nur sehr vage erwähnt. Alle eigenproduzierten Inhalte sollten konsequent unter einer Creative-Commons-Lizenz verbreitet werden. Die damit unter Umständen verbundenen Kostensteigerungen durch die Abgeltung von Urheberrechten müssen durch Verschiebungen und Streichungen im Programm-Portfolio aufgefangen werden. Die immer wieder als Schreckgespenst an die Wand gemalten »Einschnitte im Programm« schrecken die Beitragszahler in keiner Weise, da sie ohnehin mit einer für sie nicht überschaubaren Fülle von öffentlich-rechtlichen Programmangeboten überhäuft werden.
  4. Das Verweildauerkonzept ist nutzerfeindlich und schädigt auch die eigene Marktposition. Die Bedingungen von Abspiellizenzen für ausländische Produktionen müssen berücksichtigt werden. Alle anderen Angebotskomponenten sollten mit einer minimalen Verweildauer von 10 Jahren ins Netz gestellt werden und die durch den Medienstaatsvertrag ermöglichte Definition einer »Archiv«-Kategorie mit unbegrenzter Verweildauer soweit wie irgend möglich genutzt werden. Die programmlichen Elemente von 3sat sind mit wenigen Ausnahmen auch nach vielen Jahren noch interessant und wertvoll für potentielle Nutzer. Kommerzielle Streamingplattformen kennen bzw. deklarieren keine Verweildauern, und 3sat gerät gegenüber diesen Plattformen durch die 2-Jahres-Grenze für die meisten Inhalte eindeutig in einen Nachteil.

Phoenix

Stellungnahme zum Telemedienangebot von Phoenix

  1. Im Konzept finden sich keine Angaben darüber, mit welchen Mitteln die Phoenix-Angebote auch auf den eigenen Plattformen der öffentlich-rechtlichen Partner dialogisch werden sollen und können. Es liegt auf der Hand, dass Phoenix eine wichtige Rolle bei der Förderung politischer Diskussionen mit und unter Nutzern seiner Angebote spielen kann. Diese ausschließlich auf Drittplattformen stattfinden zu lassen, steht in einem eklatanten Widerspruch zur immer wieder von ARD und ZDF betonten Absicht, die eigenen Inhalte primär und mediengerecht auf eigenen Plattformen anzubieten 
  2. CC-Lizenzen werden im Konzept auf S. 31 nur vage berührt. Alle eigenproduzierten Inhalte sollten konsequent unter einer Creative-Commons-Lizenz verbreitet werden. Vor allem Bildungseinrichtungen und deren Mitglieder sollten die Chance haben, alle dafür geeigneten Inhalte von Phoenix in eigene Produktionen und Angebote einzubinden – von Referaten in der Schule bis zu Blogs zu politischen Fragen.
  3. Das Verweildauerkonzept ist nutzerfeindlich und schädigt auch die eigene Marktposition. Die Bedingungen von Abspiellizenzen für manche Produktionen müssen berücksichtigt werden. Alle anderen Angebotskomponenten sollten in die durch den Medienstaatsvertrag definierte  »Archiv«-Kategorie mit unbegrenzter Verweildauer eingeordnet werden. Die Print- und Online-Angebote von Verlagen – z. B. SPIEGEL, Welt, FAZ, Süddeutsche, taz usw. – sind sämtlich unbegrenzt und zum Teil auch ohne weitere Kosten als Archivinhalte verfügbar. Phoenix gerät diesen publizistischen Wettbewerbern gegenüber durch eine willkürliche Begrenzung der Verweildauer für die meisten Inhalte eindeutig ins Hintertreffen. 

Kommentare

Hinweise

08.05.2021 | Der Zustand der ARD-Mediathek (und auch der ARD-Audiothek) ist bejammernswert und folgt dem falschen Paradigma. Artikel in epd-medien 17/21

Kommentare

Hinweise

04.11.2020 | Stellungnahme bei der Anhörung des Ausschusses für Europa- und Bundesangelegenheiten, Medien des Berliner Abgeordnetenhauses am 4. November 2020.
Das Thema des Tagesordnungspunktes lautet: ›Neue Programme, steigende Hörerzahlen – Die Entwicklung des Digitalradios DAB+‹.

PDF (6 Seiten)

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01.09.2020 | Gespräch mit Wolfram Wessels (SWR 2 Dokublog) über die Schließung des Instituts für Rundfunktechnik (IRT)

Zum Hintergrund des Gesprächs:

Das IRT ist in eine Reihe von Skandalen und Gerichtsverfahren hineingerutscht, bei denen es um die Lizenzgebühren für weitweit eingesetzte Patente geht. Die Lizenzen wurden schon vor Jahrzehnten dummerweise pauschal abgetreten, statt dem Institut eine prozentuale Beteiligung zu sichern. Einige Probleme sind nun bereinigt, andere bleiben vermutlich ungeklärt. Gesellschafter des IRT sind die deutschen, österreichischen und schweizerischen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Diese Rundfunkanstalten verfügen über Aufsichtsgremien, die ihr wirtschaftliches Handeln überwachen sollen.

Die Geschäftspolitik des IRT war offenbar bei den Gesellschaftern nie ein Thema. Ende 2019 verkündete das ZDF seinen Ausstieg aus dem Gesellschaftervertrag. Statt das Managementverhalten des IRT und das Kontrollversagen der Gesellschafter selbstkritisch zu thematisieren (in den Verwaltungsräten zum Beispiel), verkünden nun auch die anderen Gesellschafter ihren Ausstieg, ohne ein Fortsetzungsmodell ins Auge zu fassen.

Themen der (vor zwei Jahren noch) 148 Mitarbeiter des IRT sind: Audio und Video der nächsten Generation, 5G Broadcast, drahtlose Produktionstechniken, crossmediale Produktionstechniken, Metadaten in Produktion und Archiven und einige mehr. Das sind alles Themen, die weit über den klassischen »Rundfunk« hinausweisen.

Das IRT vertritt ferner die deutschen Interessen und die ihrer Gesellschafter in internationalen Gremien, wenn es um technische Standardisierungen geht. Es berät auch die Politik, zum Beispiel bei der Abstimmung über die Nutzung von Frequenzbereichen.

Sascha Molina, NDR-Produktionsdirektor, teilte im Sommer 2020 in einem Interview mit: Das IRT wird nicht mehr benötigt, Rundfunktechnik hat sich erledigt, IT-Technik kann man überall auf dem Markt kaufen. Eine interessante Argumentation. Übertragen auf die aktuelle Forschungssituation zu einem Corona-Impfstoff ginge das so: Es gibt in Deutschland mehrere Impfstoff-Projekte. Diese Forschung kann eingestellt werden, weil es ja in der Welt 170 solcher Projekte gibt und Deutschland sich den Impfstoff auf dem internationalen Markt besorgen kann.

Der Gesellschaftervertrag des IRT sagt: »Zweck der Gesellschaft ist, der Allgemeinheit durch Förderung des europäischen Rundfunkwesens und der europäischen Rundfunktechnik zu dienen.«

Die Frage sollte also lauten: Welchen Wert hat das IRT für die Entwicklung des europäischen Rundfunkwesens, für die Transformation des Rundfunks zu einem Onlinemedium und letztlich für die Gesellschaft. Um diesen Public Value des IRT geht es.

Die Gesetzgeber sind nicht auf die Idee gekommen – auch nicht beim ähnlich bedrohten Deutschen Rundfunkarchiv –, diese einzigartige Institution direkt aus dem Rundfunkbeitrag zu finanzieren. Das geschieht beispielsweise bei den Landesmedienanstalten oder dem Beitragsservice. Eine direkte Finanzierung aus dem Beitrag hätte mit dem Auftrag verbunden werden können, im Interesse aller deutschen Rundfunkunternehmen, auch der privaten, zu agieren. Die neoliberalen Anwandlungen des NDR, WDR und ZDF – das Institut brauchen wir nicht, die Leistungen können wir auf dem Markt einkaufen – wären dann ins Leere gelaufen.

Berichte

In leicht redigierter Fassung und unter dem Titel Das muss konkret werden erschienen in der F.A.Z. vom 30.06.2020

06.07.2020 | Die deutsche Medienpolitik bezieht ihren Auftrag letztlich aus der im Grundgesetz gewährten Garantie der Medienfreiheiten für Presse, Rundfunk und Film. Diese drei Massenmedien sind inzwischen in ihren Lebensherbst eingetreten. Ihr Ende ist noch nicht abzusehen, aber zumindest in den klassischen Formen der gedruckten Presse und des linearen Rundfunks wahrscheinlich. Die neben ihnen entstandenen Medien- und Kommunikationsplattformen gewinnen wachsende Bedeutung, funktionieren aber nicht wie Massenmedien und können deshalb auch nicht mit den auf sie zugeschnittenen Instrumenten reguliert werden. Diese Erkenntnis im Beitrag von Carsten Brosda und Wolfgang Schulz (F.A.Z. vom 10.06.2020) weckt zunächst die Hoffnung auf Anstöße zu einer medienpolitischen Wende, die dem aktuellen und künftigen Mediengefüge gerecht wird. Ihr Text ertränkt diese Hoffnung jedoch in einem Ungefähr von nur wenigen konkreten Ideen.

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12.04.2020 | Rezension

Zu: Davis, Christopher Michael. 2019. Die „dienende“ Rundfunkfreiheit im Zeitalter der sozialen Vernetzung. Zum Erfordernis einer Neuordnung der Rundfunkverfassung am Beispiel der Sozialen Medien. Tübingen: Mohr Siebeck.

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13.03.2020 | Auch erschienen in epd-medien Nr. 11, 13.03.2020, S. 3–7.

ARD und ZDF müssen zu Foren im Netz werden / Von Hermann Rotermund

Unsere durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geprägte Rundfunkordnung enthält den Auftrag an die gesetzlich beauftragten und alle anderen zugelassenen Rundfunkbetreiber, dienende Funktionen für die Allgemeinheit und die Demokratie zu übernehmen. Das übergreifende Ziel dabei ist die Gewährleistung einer freien Meinungsbildung. Der Prozess der politischen und kulturellen Kommunikation ist ohne Medien nicht vorstellbar. Allerdings sind die Medien des Jahres 2020 nicht mehr dieselben wie die in den 1980er und 1990er Jahren, in denen die meisten der noch heute maßgeblichen Urteile der Bundesverfassungsrichter ergangen sind. 

In der weitgehend übereinstimmenden Interpretation von Verfassungsrechtlern hat der Rundfunk neben dem Informations- und dem Kulturauftrag vier Funktionen – die Forums-, Komplementär-, Integrations- und Vorbildfunktion. 

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