31.12.2025 [Geschrieben Anfang 2025 als Beitrag zu einem noch nicht erschienenen Sammelband]

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Gazetten, wen sie interessant seyn sollen, dürfen nicht genirt seyn.
(Friedrich der Große)

Einleitung

Mit dem Begriff Fake News, der ungewollte Fehlinformation sowie bewusste Desinformation umfasst, setzen sich Medienkonsumenten und die Wissenschaft verstärkt seit dem amerikanischen Wahljahr 2016 auseinander. Fake News können als Teilmenge von Junk News verstanden werden, zu denen weitere journalistische Schmuddelkinder gehören, wie sensationell aufgemachte Berichte über Belangloses, Privates und zu Skandalen erhobene Begebenheiten. Als »News« werden in diesem Beitrag wie im englischen Sprachgebrauch nicht nur Nachrichten bezeichnet, sondern alle journalistisch prozessierten Formate, die Aspekte des aktuellen Weltgeschehens aufgreifen. Im Diskurs über Junk News scheint Einigkeit darin zu bestehen, dass sie über ihre Belanglosigkeit hinaus auch schädlich sind, letztlich sogar für demokratische Prozesse. Die mediale und gesellschaftliche Funktion oder gar der Nutzen von Junk News werden bei den vorhandenen Kritiken und Studien selten oder gar nicht thematisiert. Das soll jedoch nun in diesem Beitrag geschehen. Dabei wird die Argumentation auch die Frage berühren, was journalistische Berichterstattung – unabhängig von professionellen Selbstverständnissen – im Kern ist und wie sie ihr Wirkungspotential entfalten kann.

Die Assoziation des Begriffs Junk News zu ungesundem und träge machenden Junk Food hat einen paternalistischen Touch: »a lot of it has too much stuff that is just bad for you, like misinformation and bias« – so formuliert es die amerikanische Juristin und Medienkritikerin Vanessa Otero (2024). Es stellt sich dabei die Frage, von welchem Standpunkt aus solche Bewertungen vorgenommen werden – also nach der Diskurshoheit über »Fakten« oder gar die Wahrheit. Welchen Schaden Junk News anrichten können und vor allem auch, wie sich dieser kausal nachweisen ließe, bleibt überdies bei Otero wie in vielen ähnlichen journalistischen und medienpolitischen Bedrohungsszenarien ungeklärt.

Der Begriff Junk News impliziert eine Unterscheidung, die in der Abgrenzung von Nicht-Junk besteht, wobei diese selten klar definiert wird. Unausgesprochen scheint es um das nicht erfüllte Ideal relevanter und wahrhaftiger Berichte zu gehen, die auch in formaler Hinsicht bestimmten journalistischen Normen und zudem ethischen Qualitätsstandards genügen.

Junk News, in welcher Ausprägung auch immer, werden in allen Mediengattungen gefunden, also in den klassischen Massenmedien, ihren digitalen Derivaten und in vielen Kanälen digitaler Kommunikationsplattformen. Trotz aller Warnungen und Berührungsverbote haben sie offenkundig auch für die sich als seriös verstehenden Medien eine hohe Attraktivität. Viele Mediennutzer kommen erst durch Zitate und Einbettungen in den Genuss von Schimpfkanonaden und grotesken Behauptungen populistischer Akteure. Aus einer Reihe von Studien lässt sich entnehmen, dass es auf diesem Wege womöglich sogar mehr Kontakte mit Falschinformationen gibt als unmittelbar in ihren ursprünglichen Kanälen (siehe hierzu die Meta-Studie Mansell et al. 2025). Die Wiedergabe solcher in den USA als »BS« bezeichneten Äußerungen scheint den Bedürfnissen des Publikums zu entsprechen, das danach geradezu sucht. Junk News haben so auch für die sich als seriös begreifenden Medien einen funktionalen und ökonomischen Nutzen.

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06.10.2024 | Adressiert an die Rundfunkkommision der Länder

Die im Entwurf sichtbaren Tendenzen zur Reform des öffentlich-rechtlichen Mediensystems begrüße ich grundsätzlich. Viele der neuen Punkte entsprechen Forderungen und Ideen, die ich selbst seit Jahren vertrete. Das betrifft Interaktionsmöglichkeiten in non-linearen Angeboten, kontinuierliche Dialoge mit der gesamten Öffentlichkeit, den Abbau linearer Verbreitungskanäle und generell von Doppelstrukturen, auch die Deckelung der Sportkosten, sowie den Aufbau einer gemeinsamen technischen Plattform für alle non-linearen Angebote. Auch die kontinuierliche Legitimation der Arbeit im Sinne der Erfüllung der gesetzlichen Aufträge und die Einrichtung einer externen Begutachtungsinstanz (»Leistungsanalyse«, »Medienrat«) entsprechen Vorschlägen, die ich schon mehrfach öffentlich geäußert habe.

Allerdings gibt es im Entwurf eine Reihe von Halbheiten und Entscheidungen, die für mich den positiven Eindruck trüben. Im meiner Stellungnahme [PDF] konzentriere ich mich auf vier Punkte:

1. die nun vorgeschriebene qualitative und quantitative Leistungsanalyse, die ein schwacher Abglanz des Public-Value-Konzepts ist;

2. die Einrichtung eines Medienrats bzw. das Konzept, wie er zusammengesetzt werden soll;

3. das Verfahren der Reduktion linearer Kanäle – die Medienpolitik traut sich nicht, klare Entscheidungen selbst zu treffen;

4. das Verbot der »Presseähnlichkeit« – ein Fliegender Holländer der deutschen Medienpolitik.

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23.12.2022 | Das Projekt zur Gründung eines Medieninnovationsfonds, der aus Anteilen des Rundfunkbeitrags gespeist werden könnte, kann und darf nicht als die Idee einer Branchenlobby abgetan werden. Um dieser Gefahr zu entgehen, bedarf es des gründlichen Nachdenkens über eine geeignete Strategie. Dabei könnte ein Rück- oder Seitenblick auf Initiativen nützlich sein, die Reformprozesse im Bereich der öffentlich-rechtlichen Medien in Gang setzen wollten.

Weiterlesen Scheitern ist (leider) immer eine Option

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06.12.2022 | Telemedienkonzept für ardkultur.de

Der Begründung des Angebots in der Präambel – vor allem dem Hinweis auf die Gefahr, dass die Telemedienangebote „den Anschluss verlieren und in der Folge den Bedürfnissen der Gesellschaft nicht mehr gerecht werden (…) können“ – stimme ich zu. Allerdings mache ich für diese Gefahr nicht nur den engen gesetzlichen Rahmen, sondern auch die Strategien der öffentlich-rechtlichen Anstalten verantwortlich, die in ihren Plänen zeitlich und substanziell hinter den erkennbaren Entwicklungen auf den Medienmärkten und im Bereich der Mediennutzung zurückbleiben.

Weiterlesen Stellungnahme zum Telemedienkonzept ARD Kultur

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06.01.2022 | Stellungnahme zum redaktionellen Entwurf

Die Bemühung des redaktionellen Entwurfs um die zeitgemäße und vor allem den dynamischen Medienwandel berücksichtigende Anpassung des Medienstaatsvertrags begrüße ich grundsätzlich. Die vorgeschlagenen Änderungen sind in meinen Augen allerdings vielfach nicht konsequent und konkret genug, um tatsächlich auch in den Rundfunkanstalten die notwendige Transformationsdynamik zu erzeugen.

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17.08.2021 | Zwei kurze Stellungnahmen zu den veränderten Telemedienkonzepten von 3sat und Phoenix, die vom Fernsehrat des ZDF geprüft werden.

3sat

Stellungnahme zum Telemedienangebot von 3sat

  1. Im Konzept wird auf S. 26 das Angebot von »Online first«- bzw. die Entwicklung von »Online only«-Inhalten nach wie vor an die traditionelle lineare Programmplanung geknüpft. Die Chancen von Kontakten zu Nutzerinnen und Nutzern, die nicht  als Fernsehzuschauer 3sat kennengelernt haben, werden dadurch minimiert. Die Entwicklung spezifischer, die Online-Nutzungsformen respektierender und fördernder Formate wird unverständlicherweise auf eine nicht datierte Zukunft verschoben.
  2. »Partizipation und Teilhabe sollen zukünftig Teil des Angebots werden«, heißt es ebenfalls auf S. 26. Partizipation setzt die Einrichtung von Kommunikationsumgebungen voraus, von denen kein Wort im Konzept zu lesen ist. Der Betrieb von Mediatheken ausschließlich als unidirektionale Verbreitungskanäle ist nicht medienadäquat. Die Auslagerung von Kommunikation mit Nutzern und unter Nutzern auf Drittplattformen – was zur Zeit Usus bei ARD und ZDF ist – steht in einem eklatanten Widerspruch zur immer wieder betonten Absicht, die eigenen Inhalte primär und mediengerecht auf eigenen Plattformen anzubieten. 
  3. CC-Lizenzen werden nur sehr vage erwähnt. Alle eigenproduzierten Inhalte sollten konsequent unter einer Creative-Commons-Lizenz verbreitet werden. Die damit unter Umständen verbundenen Kostensteigerungen durch die Abgeltung von Urheberrechten müssen durch Verschiebungen und Streichungen im Programm-Portfolio aufgefangen werden. Die immer wieder als Schreckgespenst an die Wand gemalten »Einschnitte im Programm« schrecken die Beitragszahler in keiner Weise, da sie ohnehin mit einer für sie nicht überschaubaren Fülle von öffentlich-rechtlichen Programmangeboten überhäuft werden.
  4. Das Verweildauerkonzept ist nutzerfeindlich und schädigt auch die eigene Marktposition. Die Bedingungen von Abspiellizenzen für ausländische Produktionen müssen berücksichtigt werden. Alle anderen Angebotskomponenten sollten mit einer minimalen Verweildauer von 10 Jahren ins Netz gestellt werden und die durch den Medienstaatsvertrag ermöglichte Definition einer »Archiv«-Kategorie mit unbegrenzter Verweildauer soweit wie irgend möglich genutzt werden. Die programmlichen Elemente von 3sat sind mit wenigen Ausnahmen auch nach vielen Jahren noch interessant und wertvoll für potentielle Nutzer. Kommerzielle Streamingplattformen kennen bzw. deklarieren keine Verweildauern, und 3sat gerät gegenüber diesen Plattformen durch die 2-Jahres-Grenze für die meisten Inhalte eindeutig in einen Nachteil.

Phoenix

Stellungnahme zum Telemedienangebot von Phoenix

  1. Im Konzept finden sich keine Angaben darüber, mit welchen Mitteln die Phoenix-Angebote auch auf den eigenen Plattformen der öffentlich-rechtlichen Partner dialogisch werden sollen und können. Es liegt auf der Hand, dass Phoenix eine wichtige Rolle bei der Förderung politischer Diskussionen mit und unter Nutzern seiner Angebote spielen kann. Diese ausschließlich auf Drittplattformen stattfinden zu lassen, steht in einem eklatanten Widerspruch zur immer wieder von ARD und ZDF betonten Absicht, die eigenen Inhalte primär und mediengerecht auf eigenen Plattformen anzubieten 
  2. CC-Lizenzen werden im Konzept auf S. 31 nur vage berührt. Alle eigenproduzierten Inhalte sollten konsequent unter einer Creative-Commons-Lizenz verbreitet werden. Vor allem Bildungseinrichtungen und deren Mitglieder sollten die Chance haben, alle dafür geeigneten Inhalte von Phoenix in eigene Produktionen und Angebote einzubinden – von Referaten in der Schule bis zu Blogs zu politischen Fragen.
  3. Das Verweildauerkonzept ist nutzerfeindlich und schädigt auch die eigene Marktposition. Die Bedingungen von Abspiellizenzen für manche Produktionen müssen berücksichtigt werden. Alle anderen Angebotskomponenten sollten in die durch den Medienstaatsvertrag definierte  »Archiv«-Kategorie mit unbegrenzter Verweildauer eingeordnet werden. Die Print- und Online-Angebote von Verlagen – z. B. SPIEGEL, Welt, FAZ, Süddeutsche, taz usw. – sind sämtlich unbegrenzt und zum Teil auch ohne weitere Kosten als Archivinhalte verfügbar. Phoenix gerät diesen publizistischen Wettbewerbern gegenüber durch eine willkürliche Begrenzung der Verweildauer für die meisten Inhalte eindeutig ins Hintertreffen. 

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08.05.2021 | Der Zustand der ARD-Mediathek (und auch der ARD-Audiothek) ist bejammernswert und folgt dem falschen Paradigma. Artikel in epd-medien 17/21

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04.11.2020 | Stellungnahme bei der Anhörung des Ausschusses für Europa- und Bundesangelegenheiten, Medien des Berliner Abgeordnetenhauses am 4. November 2020.
Das Thema des Tagesordnungspunktes lautet: ›Neue Programme, steigende Hörerzahlen – Die Entwicklung des Digitalradios DAB+‹.

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In leicht redigierter Fassung und unter dem Titel Das muss konkret werden erschienen in der F.A.Z. vom 30.06.2020

06.07.2020 | Die deutsche Medienpolitik bezieht ihren Auftrag letztlich aus der im Grundgesetz gewährten Garantie der Medienfreiheiten für Presse, Rundfunk und Film. Diese drei Massenmedien sind inzwischen in ihren Lebensherbst eingetreten. Ihr Ende ist noch nicht abzusehen, aber zumindest in den klassischen Formen der gedruckten Presse und des linearen Rundfunks wahrscheinlich. Die neben ihnen entstandenen Medien- und Kommunikationsplattformen gewinnen wachsende Bedeutung, funktionieren aber nicht wie Massenmedien und können deshalb auch nicht mit den auf sie zugeschnittenen Instrumenten reguliert werden. Diese Erkenntnis im Beitrag von Carsten Brosda und Wolfgang Schulz (F.A.Z. vom 10.06.2020) weckt zunächst die Hoffnung auf Anstöße zu einer medienpolitischen Wende, die dem aktuellen und künftigen Mediengefüge gerecht wird. Ihr Text ertränkt diese Hoffnung jedoch in einem Ungefähr von nur wenigen konkreten Ideen.

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12.04.2020 | Rezension

Zu: Davis, Christopher Michael. 2019. Die „dienende“ Rundfunkfreiheit im Zeitalter der sozialen Vernetzung. Zum Erfordernis einer Neuordnung der Rundfunkverfassung am Beispiel der Sozialen Medien. Tübingen: Mohr Siebeck.

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