13.03.2020 | Auch erschienen in epd-medien Nr. 11, 13.03.2020, S. 3–7.
ARD und ZDF müssen zu Foren im Netz werden / Von Hermann Rotermund
Unsere durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geprägte Rundfunkordnung enthält den Auftrag an die gesetzlich beauftragten und alle anderen zugelassenen Rundfunkbetreiber, dienende Funktionen für die Allgemeinheit und die Demokratie zu übernehmen. Das übergreifende Ziel dabei ist die Gewährleistung einer freien Meinungsbildung. Der Prozess der politischen und kulturellen Kommunikation ist ohne Medien nicht vorstellbar. Allerdings sind die Medien des Jahres 2020 nicht mehr dieselben wie die in den 1980er und 1990er Jahren, in denen die meisten der noch heute maßgeblichen Urteile der Bundesverfassungsrichter ergangen sind.
In der weitgehend übereinstimmenden Interpretation von Verfassungsrechtlern hat der Rundfunk neben dem Informations- und dem Kulturauftrag vier Funktionen – die Forums-, Komplementär-, Integrations- und Vorbildfunktion.
Weiterlesen Öffentlicher Kommunikationsraum