Stellungnahme zum Rundfunkbegriff im Entwurf des Medienstaatsvertrags
22.08.2018 | Die Rundfunkkommission der Länder hat einen Entwurf für einen neuen Rundfunkstaatsvertrag zur öffentlichen Diskussion gestellt. Im Hinblick auf den Rundfunkbegriff hält der Entwurf an der Fiktion der unbeschadeten Fortexistenz der alten Massenmedien fest. Bestimmend für die Abgrenzung der privilegierten Rundfunkmedien bleiben weiterhin technische und formale Kriterien, aus denen „rundfunkähnliche Telemedien“ konstruiert werden. Die folgende Stellungnahme fordert eine prinzipiell andere Sichtweise, in der die reale Medientwicklung berücksichtigt wird.